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Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen der Dienstleistung Torsten Schönnagel, Sommerseite 21 b / 04758 Cavertitz / OT Lampertswalde Stand 11/2014

1. Geltungsbereich – Vertragsgegenstand

Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung von beweglichen Sachen nach Maßgabe des zwischen uns und dem Kunden geschlossenen Vertrages. Unsere AGB gelten aus- schließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Kunden erken – nen wir nicht an, es sei denn, wir haben ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Unsere AGB gelten so – wohl gegenüber Verbrauchern als auch gegenüber Unternehmern, es sei denn, in der jeweiligen Klau – sel wird eine Differenzierung vorgenommen. Gegenüber Unternehmern gelten unsere AGB auch für künftige Verträge.

2. Angebot – Vertragsschluss – Angebotsunterlagen

(1) Die Bestellung des Kunden stellt grundsätzlich ein bindendes Angebot dar, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder durch Lieferung der Ware annehmen können. Vorher abgegebene Angebote durch uns sind stets freibleibend.
(2) An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigen- tums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als vertraulich be- zeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

3. Preise und Lieferbedingungen

(1) Der angebotene Kaufpreis ist bindend. Gegenüber Verbrauchern ist die gesetzliche Umsatzsteuer enthalten.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, geben wir lediglich den Nettopreis an. Die gesetzliche Umsatzsteuer ist somit nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnung – stellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

(3) Ist der Kunde Verbraucher, sind Preisänderungen zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als vier Monate liegen. Ändern sich danach bis zur Lieferung die Löh- ne oder die Materialkosten, so sind wir berechtigt, den Preis angemessen und entsprechend den Kos- tensteigerungen oder den Kostensenkungen zu ändern. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung nicht nur unerheblich übersteigt.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, gilt der vereinbarte Preis. Hat sich der Preis zum Zeitpunkt der Leis – tungserbringung durch eine Änderung des Marktpreises oder durch Erhöhung der von in die Leistungs- erbringung einbezogenen Dritten verlangten Entgelte erhöht, gilt der höhere Preis. Liegt dieser 20% oder mehr über dem vereinbarten Preis, hat der Kunde das Recht, vom Vertrag zurückzutreten. Dieses Recht muss unverzüglich nach Mitteilung des erhöhten Preises geltend gemacht werden.

(5) Die Gesamtvergütung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware und ohne Skontoabzug zu zahlen, sofern nichts anderes vereinbart ist. Es gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(6) Die Gesamtvergütung ist spätestens bei Übergabe der Ware zur Zahlung fällig. Es gelten im Übri- gen die in der Auftragsbestätigung genannten Preise und Zahlungstermine.

Scheck- und Wechselhergaben gelten erst nach Einlösung als Zahlung. Die Wechselentgegennahme bedarf immer einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung. Bei Hereinnahme von Wechseln wer- den die bankmäßigen Diskont- und Einziehungsspesen berechnet. Sie sind sofort in bar zu zahlen.
(7) Aufrechnungs- oder Zurückbehaltungsrechte stehen dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenan- sprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Ist der Kunde Unterneh – mer, ist er zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur befugt, wenn sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.

(8) Verpackungen werden Eigentum des Kunden und sind im Preis inbegriffen. Leihverpackungen sind hiervon ausgenommen. Diese sind an uns in gebrauchsfähigem Zustand zurückzuführen. Porto- und Verpackungsspesen gehen zu Lasten des Kunden und werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Wahl der Versandart erfolgt nach bestem Ermessen.

4. Leistungszeit – Gefahrenübergang

(1) Sind von uns Lieferfristen angegeben und zur Grundlage für die Auftragserteilung gemacht worden, verlängern sich solche Fristen bei Streik oder Fällen höherer Gewalt, und zwar für die Dauer der Ver – zögerung. Das Gleiche gilt, wenn der Kunde etwaige Mitwirkungspflichten nicht erfüllt. Die Lieferfrist beginnt auf jeden Fall nicht vor der Beibringung der vom Kunden ggf. zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben sowie vor Eingang einer vereinbarten Anzahlung.

(2) Ist der Kunde Unternehmer, ist – sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt – die Lieferung ab Werk vereinbart.
5. Haftung für Mängel
(1) Beschaffenheitsvereinbarungen bedürfen stets der Schriftform.

(2) Verkauft wird grundsätzlich nach „Volumen“, Gewichtsangaben sind stets unverbindlich und nur in Relation zu der gesetzlich vorgegeben Maximalfeuchte von 25% (Darrgewicht + 25% Feuchtigkeit) so- wie zusätzlichen produktionsbedingten Schwankungen von +/- 10 % des Darrgewichts zu verstehen. (3) Ist der Kunde Verbraucher, haften wir bei Vorliegen eines Mangels nach den gesetzlichen Vorschrif- ten, soweit sich aus dem Nachfolgenden keine Einschränkungen ergeben. Der Verbraucher hat offen – sichtliche Mängel uns gegenüber innerhalb von zwei Wochen nach Auftreten des Mangels schriftlich anzuzeigen. Erfolgt die Anzeige nicht innerhalb der vorgenannten Frist, erlöschen die Gewährleis- tungsrechte. Das gilt nicht, wenn wir den Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Be – schaffenheit der Sache übernommen haben.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns bei Vorliegen eines Mangels die Wahl der Art der Nacherfüllung vor.
(5) Ist der Kunde Verbraucher, beträgt die Verjährungsfrist für Mängelansprüche bei der Lieferung neu – er Sache zwei Jahre, bei der Lieferung gebrauchter Sachen ein Jahr. Die Frist beginnt mit Gefahrüber- gaben. Das gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Scha- denersatzansprüche wegen eines Mangels gilt nachfolgende Ziff. 6.

(6) Ist der Kunde Unternehmer, beträgt die Gewährleistungsfrist immer ein Jahr. Die Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt unberührt. Dies gilt nicht, soweit es sich um Schadenersatzansprüche wegen Mängeln handelt. Für Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels gilt nachfolgende Ziff. 6.

Garantien im Rechtssinne erhält der Kunde durch uns nicht.
(7) Ist der Kunde Kaufmann, gelten die Tegernseer Gebräuche als vereinbart, sofern durch vorstehen- de Vertragsbedingungen keine anderslautenden Regelungen getroffen wurden.
6. Haftung für Schäden
(1) Unsere Haftung für vertragliche Pflichtverletzungen sowie aus Delikt ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Dies gilt nicht bei Verletzung von Leben, Gesundheit und Kunden, Ansprü – chen wegen der Verletzung von Kardinalpflichten, d.h. von Pflichten die sich aus der Natur des Vertra – ges ergeben und bei deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist sowie dem Er- satz von Verzugsschäden (§ 286 BGB). Insoweit haften wir für jeden Grad des Verschuldens.
(2) Der vorgenannte Haftungsausschluss gilt ebenfalls für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen unse- rer Erfüllungsgehilfen.
(3) Soweit eine Haftung für Schäden, die nicht auf der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit des Kunden beruhen, für leichte Fahrlässigkeit nicht ausgeschlossen ist, verjähren derartige Ansprü-

che innerhalb eines Jahres beginnend mit der Entstehung des Anspruches bzw. bei Schadener- satzansprüchen wegen eines Mangels ab Übergabe der Sache.
(4) Soweit die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadenersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitneh – mer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

7. Pauschalierung von Schadenersatz

(1) Ist der Kunde Verbraucher, können wir bei Pflichtverletzungen des Kunden 20% des Auftrags – wertes als Schadenersatz fordern. Unser Nachweis eines höheren Schadens bleibt unberührt. Dem Kunden ist es jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Falls der Kunde eine bestätigte Bestellung storniert, können wir 10% des Ver- kaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrages entstandenen Kosten und für entgange – nen Gewinn fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Dem Kunden ist jedoch gestattet nachzuweisen, dass ein geringerer oder gar kein Schaden ent- standen ist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt können wir 5,00 € als Auslagenersatz verlan- gen.

(2) Ist der Kunde Unternehmer können wir 30% des Auftragswerts als Schadenersatz fordern. Die Geltendmachung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Falls der Kunde eine be – stätigte Bestellung storniert, können wir 10% des Verkaufspreises für die durch die Bearbeitung des Auftrags entstandenen Kosten und für den entgangenen Gewinn fordern. Die Geltendma- chung eines weitergehenden Schadens behalten wir uns vor. Für jede Mahnung nach Verzugs – eintritt können wir 5,00 € als Auslagenersatz verlangen.

8. Eigentumsvorbehalt

(1) Bei Verträgen mit Verbrauchern behalten wir uns das Eigentum an dem Kaufgegenstand bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
(2) Ist der Kunde Unternehmer, behalten wir uns das Eigentum an der Ware bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen gegen den Kunden vor, auch wenn die konkrete Ware bereits bezahlt wurde.

(3) Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware hat uns der Kunde un- verzüglich unter Übergabe der für eine Intervention notwendigen Unterlagen zu unterrichten; dies gilt auch für Beeinträchtigungen sonstiger Art. Unabhängig davon hat der Kunde bereits im Vor – hinein die Dritten auf die an der Ware bestehenden Rechte hinzuweisen. Ist der Kunde Unterneh- mer, hat er unsere Kosten einer Intervention zu tragen, soweit der Dritte nicht in der Lage ist, die – se zu erstatten.

(4) Ist der Kunde Unternehmer, tritt er uns für den Fall der Weiterveräußerung/Vermietung der Vorbehaltsware schon jetzt bis zur Erfüllung aller unserer Ansprüche die ihm aus den genannten Geschäften entstehenden Forderungen gegen seine Kunden zur Sicherheit ab. Bei einer Verar- beitung der Vorbehaltsware, ihrer Umbildung oder ihrer Verbindung mit einer anderen Sache er- werben wir unmittelbar Eigentum an der hergestellten Sache. Diese gilt als Vorbehaltsware.

(5) Übersteigt der Wert der Sicherung unsere Ansprüche gegen den Kunden um mehr als 20%, so haben wir auf Verlangen des Kunden und nach unserer Wahl uns zustehende Sicherheiten in entsprechendem Umfang freizugeben.
9. Verjährung unserer Ansprüche

Unsere Ansprüche auf Zahlung verjähren abweichend von § 195 BGB in fünf Jahren. Bezüglich des Beginns der Verjährungsfrist gilt § 199 BGB.
10. Form von Erklärungen
Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die der Kunde gegenüber uns oder einem Dritten abzugeben hat, bedürfen der Schriftform.

11. Erfüllungsort, Rechtswahl Gerichtsstand

(2) Soweit sich aus dem Vertrag nichts anderes ergibt, ist Erfüllungs- und Zahlungsort unser Ge- schäftssitz. Die gesetzlichen Regelungen über die Gerichtsstände bleiben unberührt, soweit sich nichts aus der Sonderregelung der nachstehenden Ziff. etwas anderes ergibt.
(3) Für diesen Vertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN- Kaufrechts.

(3) Ausschließlicher Gerichtsstand ist bei Verträgen mit Kaufleuten, juristischen Personen des öf – fentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichem Sondervermögen Freiburg im Breisgau.
12. Fernabsatz an Verbraucher
Ist der Kunde Verbraucher und ist der Vertrag ein Fernabsatzgeschäft (Verträge über die Liefe- rung von Waren oder über die Erbringung von Dienstleistungen, die zwischen einem Unterneh- mer und einem Verbraucher unter ausschließlicher Verwendung von Fernkommunikationsmitteln abgeschlossen werden, es sei denn, dass der Vertragsschluss nicht im Rahmen eines für den Fernabsatz organisierten Vertriebs- oder Dienstleistungssystems erfolgt) gilt folgendes:Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder – wenn ihm die Sache vor Fristablauf überlassen wurde – durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung unserer Informa – tionspflichten gem. § 312 c Abs. 2 BGB in Verbindung mit § 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV sowie unserer Pflichten gem. § 312 e Abs. 1 S. 1 BGB i.V.m. § 3 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Wider- rufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache. Der Widerruf ist zu richten an: Holzenergie Cecek & Schott GbR, Sommerseite 21, 04758 Lampertswalde.Im Falle ei – nes wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde uns die empfangene Leistung ganz der teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, muss er uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung der Sache ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie dem Kunden etwa im La- dengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im übrigen kann der Kunde die Pflicht zum Wertersatz für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, in dem er die Sache nicht wie sein Eigentum in Gebrauch nimmt und alles unterlässt, was deren Wert beeinträchtigt.Paketversandfähige Sachen sind auf unsere Gefahr zurückzusenden. Der Kunde hat die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelie – ferte Ware der bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusenden Sache einen Betrag von 40,00 € nicht übersteigt oder wenn er bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufs noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht hat. Anderenfalls ist die Rücksendung für ihn kostenfrei. Nicht paketversandfähige Sache werden beim Kunden abgeholt. Verpflichtung zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Ta – gen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit der Absendung seiner Widerrufserklärung oder der Sache, für uns mit deren Empfang.

Das Widerrufsrecht besteht nicht,
– wenn die Waren nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönli – chen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksen- dung geeignet sind oder schnell verderben können oder deren Verfalldatum überschritten wurde,
– bei Lieferung von Audio-/oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern die gelieferten Datenträger vom Kunden entsiegelt worden sind,
– bei Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten.

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